Mitgliedsantrag

Die Kosten für die ordentliche Mitgliedschaft / Einzelmitgliedschaft, inkl. aller Kinder (bis einschließlich zum Ende des 15. Lebensjahrs) und Hunde (3 Monate Kündigungsfrist zum Jahresende) betragen 70,00 €

Eigene Kinder/ Enkelkinder bis einschließlich zum Ende des 15. Lebensjahr:

Die Satzung der Tierparkvereinigung e.V. und die Tierparkordnung, die an der Kasse des Tierparks und auf der Homepage www.tierparkneumuenster.de eingesehen werden können, erkenne ich hiermit als für mich verbindlich an.

Mir ist bekannt, dass ich mich auf der Tierpark Homepage im Mitgliederbereich über Vereins interne Dinge selbstständig informieren kann (Passwort: tierparknms) und an dieser Stelle Protokolle der jährlichen Mitgliedsversammlung einsichtbar sind.

Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Jahresende. Die Kündigung hat schriftlich bis spätestens zum 30.09. bei der Tierparkvereinigung Neumünster e.V. zu erfolgen.

Mitglieder sind verpflichtet, den Verein über eventuelle Adresswechsel zu informieren.

Zum zukünftigen Einzug des Mitgliedsbeitrages wird der Tierparkvereinigung Neumünster e.V. ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt.

Datenschutzrechtliche Hinweise der Tierparkvereinigung Neumünster e.V.

Die im Mitgliedsantrag angegebenen personenbezogenen Daten (Vor und Nachnamen, Geburtsdaten, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse), sowie ein Lichtbild für den Mitgliedsausweis, sind für die Begründung und Durchführung der Mitgliedschaft in der Tierparkvereinigung Neumünster e.V. im Sinne des Artikel 6 Abs.1 lit. b) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) notwendig und erforderlich. Sie werden von der Tierparkvereinigung Neumünster e.V., vertreten durch den Vorstand, ausschließlich für die Verwaltung und Betreuung der Mitglieder und die Verfolgung der Vereinsziele erhoben, gespeichert und genutzt, um postalisch oder per E-Mail die Mitglieder-Jahreskarten, Informationen über den Tierpark und seine Veranstaltungen sowie die Einladungen zu den satzungsgemäßen Versammlungen zu übersenden. Ihre Angaben erfolgen freiwillig.

Die personenbezogenen Daten werden nur für die Dauer Ihrer Mitgliedschaft gespeichert. Sie werden gelöscht, wenn diese nach der Beendigung der Mitgliedschaft für deren Abwicklung nicht mehr benötigt werden.

Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung, Ihr Widerspruchsrecht

Sie haben gemäß Artikel 15 DSGVO ein Recht auf Auskunft zu den von der Tierpark-vereinigung Neumünster e.V. zu Ihrer Person gespeicherten Daten, auf deren Berichtigung und auf deren Löschung (Artikel 17 DSGVO).

Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und eine erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen.

Ferner können Sie sich bei Datenschutzrechtsverstößen bei dem Unabhängigen Landes-zentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Holstenstraße 98, 24103 Kiel, beschweren.

Hier gelangen Sie zum SEPA-Lastschriftmandat