Aktuell geltende Corona Regeln - Stand Dezember 2021 - 2G-Regel

Aktuell geltende Corona Regeln - Stand Dezember 2021

Aktuell, Stand ab 04.12.2021 gelten folgende Corona-Maßnahmen für den Tierpark:

 

Der Eintritt in den Tierpark ist laut aktueller Landesverordnung, ab dem  04.12.2021 nur noch nach der 2G-Regel möglich.

Dies bedeutet, dass wir nur noch folgenden Personen Zutritt gewähren dürfen:

GEIMPFTE:

  • Bei vollständigem Impfschutz, ab dem 15. Tag nach der letzten erforderlichen Impfung.
  • Bitte zeigen Sie uns einen Nachweis und zur Identitätsprüfung einen Lichtbildausweis

GENESENE:

  • Bei nachgewiesenem positivem PCR-Test, der mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate zurückliegt.
  • Bitte zeigen Sie uns einen Nachweis und zur Identitätsprüfung einen Lichtbildausweis.

 

AUSNAHMEN bilden:

  • Kinder bis zur Einschulung.
  • minderjährige Schüler*innen, die regelmäßig in der Schule getestet werden, nach Vorlage der entsprechenden Schulbescheinigung. Während der Ferien gilt die Schulbescheinigung in Kombination mit einer qualifizierten Selbstauskunft. Das Formular zur Selbstauskunft kann hier herunter geladen werden: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/Testen/selbstauskunft.html
  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, eines Lichtbildausweises und eines negativen Tests, der nicht älter als 24 Std. alt und von einem offiziellen Testzentrum ist.

 

WEITERE REGELN:

Eine Maskenpflicht für Besucher ab 6 Jahren (medizinische Masken) gilt für den Kassen- und Zooshopbereich, sowie auf den Toiletten.

Auf dem Tierparkgelände muss keine Maske getragen werden.

Bitte halten Sie zu anderen Gästen mindestens 1,5m Abstand.

Folgende Innenbereiche sind weiterhin geschlossen: Bärenpavillon, Otterpavillon, Affenhaus, Geestbauernhof.                                                                                                               

Da Affen ebenfalls Corona bekommen können, bleibt die begehbare Berberaffen-Anlage auch weiterhin, zum Schutz der Tiere geschlossen.

Wir sind verpflichtet nach der aktuellen Landesverordnung zu handeln und die geltenden Regeln einzuhalten und zu kontrollieren.

Bitte beachten Sie, dass in der Wintersaison, die Gastronomie nur an den Wochenenden geöffnet hat.

Tierische Grüße vom Tierpark-Team